Steuerlich ist jede gewinnorientierte Tätigkeit beim Fianzamt anzumelden, egal ob Sie es Gewerbe, Unternehmen, Vermietung oder nebenbei geringfügig nennen.
Die SV unterscheidet zwischen angestellt, freier Dienstvertrag oder selbstständig. Die Anmeldung an die SV hat bei Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen, und zwar schon mit der Werbephase und nicht erst mit den ersten Einnahmen. Es liegt an der Höhe des Gewinns, ob Sie vorerst nur unfall- oder gleich vollversichert sind.
Der Unterschied, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt oder um ein Gewerbe mit nötigem Befähigungsnachweis, ist eine Sache des Gewerberechts (Anfragen bitte an die WKO).
LG Jeannie |