Seit 01.01.2023 gibt es den neuen IFB 2023. Laut Googlerecherche habe ich entnommen, dass der Abzug lediglich im Anlagenverzeichnis zu dokumentieren ist, jedoch aber keine Verbuchung in der Unternehmensrechtlichen Buchführung vorgesehen ist, sowie es zB. für die COVID-19 Prämien der Fall ist. Kann das jemand bestätigen ob diese Information korrekt ist? Vielen Dank für die Info. Grüße Günter |