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Verfasst von: gast_9073 am 29.06.2023 20:54
 


THEMA:  Lohnart "W"

Hallo zusammen, 

bin heute draufgekommen, dass ich fürs Jahr 2021 zwei Honorarnoten über ingesamt 2002,02€ in meinen Einkommenssteueraugleich einpflegen hätte müssen. 

Erste Frage, wo wird das im Einkommenssteuerbescheid abgefragt? 

Wie ist dies zu besteuern?

Einkommenssteuerbescheid für 2021 ist natürlich schon letztes Jahr abgegeben worden, wie melde ich das nun dem Finanzamt?

 

Vielen Dank

Verfasst von: WMT am 30.06.2023 13:29
 


THEMA:  Lohnart "W"

Wurde die Aufnahme der selbständigen / gewerblichen Tätigkeit bei Finanzverwaltung / gewerblicher Sozialversicherung angezeigt?

Eine Beurteilung / Handlungsempfehlung ist erst nach Analyse Ihrer (steuerlichen) Situation möglich bzw. zielführend.

www.stb-takacs.at

Verfasst von: gast_9073 am 03.07.2023 06:25
 


THEMA:  Lohnart "W"

Nein, wurde nicht gemacht. Es bestand sonst aber auch kein Einkommen für das Jahr 2021.

Verfasst von: WMT am 03.07.2023 10:14
 


THEMA:  Lohnart "W"

Sollte der Einkommensteuerbescheid 2021 (infolge Einkommensteuererklärung?) noch nicht älter als ein Jahr sein könnte eine Änderung des Bescheides gem. § 299 BAO beantragt werden.

www.stb-takacs.at

Verfasst von: gast_9073 am 03.07.2023 11:14
 


THEMA:  Lohnart "W"

Doch Einkommensteuererklärung ist älter als ein Jahr. Frist ist doch der 30. Juni des Folgejahres. Finanzamt hat sich jedoch noch nicht gemeldet... Kann ich Sie per Mail kontakieren?

Verfasst von: WMT am 04.07.2023 07:33
 


THEMA:  Lohnart "W"

Ja gerne.

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