Mit der ökosozialen Steuerreform wurde es unmöglich gemacht beim Handel mit Futures und Optionen
nur den besonderen Steuersatz von 27.5% auf Gewinne bezahlen zu müssen, da es keinen österreichischen
Broker gibt der Futures - und Optionenhandel anbietet und die Kest abführt. Zumindest ist das mein
Verständnis des Sachverhalts (vgl. https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/2022/ro_2019150184.html?0 und
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570&Artikel=&Paragraf=27a&Anlage=&Uebergangsrecht=).
Leider wird dadurch der Handel mit nicht verbrieften Derivaten aus steuerlichen Gesichtspunkten uninteressant.
Ist es möglich durch Gründung einer Firma hier Steuern zu sparen indem auf die Gewinne - solange sie in der Firma verbleiben -
nur Körperschaftssteuer zu bezahlen ist? |