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Verfasst von: katrin am 20.02.2023 18:44
 


THEMA:  Wochengeld, KinderbetreuUngsgeld und Mieteinnahmen

Hallo!

Ich habe im Jahr 2022 bis September Wochengeld bezogen, ab Oktober Kinderbetreungsgeld. Nun habe ich im Oktober erstmalig meine Wohnung vermietet und in diesen drei Monaten insgesamt 1660 Euro (inkl. BK) Mieteinnahmen eingnommen. Meines Wissens nach sind Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld "steuerfreie Einkünft", das bedeutet ich komme nicht über die 11.000 Euro. Bedeutet das ich muss für das Jahr 2022 keine Steuern zahlen? 

Vielen Dank im Vorraus

mfg 

Verfasst von: WMT am 22.02.2023 09:34
 


THEMA:  Wochengeld, KinderbetreuUngsgeld und Mieteinnahmen

Wenn das ihre einzigen Einkünfte 2022 sind wird materiell wohl keine Einkommensteuer zu zahlen sein. Dennoch sollten Sie Ihre Vermietungstätigkeit anzeigen und die Einkünfte aus Vermietung erklären.

www.stb-takacs.at

Verfasst von: Jeannie am 26.02.2023 07:33
 


THEMA:  Wochengeld, KinderbetreuUngsgeld und Mieteinnahmen

Basis für die Bewertung der Vermietung sind nicht die Mieteinnahmen sondern der Gewinn aus der Vermietung. Für die Berechnung der AfA wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

LG Jeannie

 

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