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Verfasst von: Sarah am 27.12.2022 23:37
 


THEMA:  Honorarnote steuerfrei

Hallo,

 

Ich bin eigentlich arbeitssuchend, mache nun aber auf Honorarbasis die Social Media-Betreuung für ein Unternehmen.
Nun meine Frage, worunter Falle ich damit und welche Regeln gelten?
Wenn ich eine Honorarnote 450,- stelle, darf ich sie ohne Umsatzsteuer stellen, da ich unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibe?
Und wenn ja, mit welchem Vermerk auf der Honorarnote - denn unter die Kleinunternehmerregelung falle ich ja nicht, da ich kein Gewerbe oder Unternehmen habe.
Oder bin ich sowieso völlig falsch und darf als Privatperson das alles gar nicht machen?


Vielen Dank im Voraus!

MfG Sarah B.

Verfasst von: Jeannie am 01.01.2023 09:08
 


THEMA:  Honorarnote steuerfrei

Hallo Sarah!

Ob angemeldetes Gewerbe oder Freier Selbstständiger, sobald Du wiederholt und mit Gewinnabsicht arbeitest, bist Du UnternehmerIn und damit SV- und steuerpflichtig. Alles, was nicht gewerberechtlich geregelt ist, darf man ohne spezielle Ausbildung und Prüfung machen, ist damit Freier Selbstständiger ohne Mitgliedschaft in der Kammer, aber bei SV und FA dem Gewerbetreibenden gleichgestellt.

Ob Du die Honorarnote ohne USt. stellen darfst hängt nicht von der Höhe der Rechnung, sondern vom Deinem Jahresumsatz ab (Kleinunternehmer, also "steuerfrei nach §6(1)27 UStG.").

Und was den Begriff "Geringfügigkeit" betrifft, bezieht sich dieser nicht auf die Einkommen- oder Umsatzsteuer, sondern auf die SV, wobei man als Unternehmer immer Unfallversicherung zahlen muß (schon ab Beginn der Tätigkeit, Vorbereitung, Werbung, ...) und die Geringfügigkeit bei der SVS sich auf den Jahresgewinn bezieht (also Honorarnote abzüglich Unkosten) und nicht auf den Umsatz.

LG Jeannie

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