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Verfasst von: Michael M. am 05.12.2022 12:30
 


THEMA:  Ist das Rechnungsdatum oder das Dienstleistungsdatum relevant

Guten Tag, 

ich habe eine Frage:

Fals ich Dienstleistungen ausübe und mir diese noch NICHT ausbezahlen lasse, ist es dann möglich, nachträglich eine Gewerbeanmeldung durchzuführen?

Sodass ich mir diese Diensleistungen dann ausbezahlen lasse, wenn ich das Gewerbe angemeldet habe.

Die Frage ergibt sich, weil ich gelesen habe, dass das Rechnungsdatum relevant ist und nicht das Diensleistungsdatum. 

Vielen Dank und Beste Grüße 

Michael M.

Verfasst von: Jeannie am 05.12.2022 18:08
 


THEMA:  Ist das Rechnungsdatum oder das Dienstleistungsdatum relevant

Für das Finanzamt ist der Geldfluß relevant (ich erinnere nur an die verurteilten Brauereimitarbeiter, die nach der Gerichtsverhandlung auch noch einen Brief des FA bekamen, da sie das unterschlagene Bier verkauft und damit Gewinn erzielt hatten).

Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der Wirtschaftskammer und bei der Sozialversicherung und beginnt mit der Gewerbeausübung, also mit den Vorbereitungen, mit der Werbung, vor den ersten Aufträgen. Entscheidend ist die Gewinnabsicht. Die Anmeldung beim Finanzamt, das Ausheben der Steuernummer ergibt aber noch keine Steuerpflicht. Die Steuer ist erst bei niedrigeren Einkünften erst im Folgejahr zu bezahlen, bei höherer Steuervoranmeldung werden quartalsmäßig Vorauszahlungen vom FA verlangt.  

LG Jeannie

Verfasst von: Michael am 08.12.2022 11:47
 


THEMA:  Ist das Rechnungsdatum oder das Dienstleistungsdatum relevant

Vielen Dank für deine Antwort. 

BG Michael

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