Hallo Anton!
Die WKO berät gerne, welches Gewerbe das Richtige ist (macht nur den Unterschied bei der Kammerumlage, welcher Sparte man zugehörig ist), vermutlich eine Dienstleistung. Evtl. genügt "Neuer Selbstständiger".
Zum Kleingewerbe meldet man sich nicht an, das ist man automatisch, wenn man unter 35k Umsatz hat. Man kann sich aber trotzdem freiwillig zur Umsatzsteuer melden, wenn man nur B2B-Geschäfte hat oder hohe Ausgaben (Vorsteuerabzug).
Vorteile als Kleinunternehmer: Keine USt. verrechnen und keine USt. berechnen und abliefern müssen. Bei SV nur Unfallversicherungspflicht. Bei Einkommensteuer die Pauschalierung der Ausgaben mit 20 % möglich (erspart viel Zettelwirtschaft). Wichtig: USt-freie Rechnungen stellen, und Abklärung der Steuerpflicht, wenn das Geld aus dem Ausland kommt. Infos bei jedem Steuerberater.
Lohn + Gewinn (nicht Umsatz) sind zusammen die Basis für die Höchstbemessungsgrundlage der SV und werden auch für die Einkommensteuer (=Lohnsteuer) zusammengezählt. Also: beim Lohn ändert sich nichts. Zusätzlicher Gewinn wäre derzeit mit 42% zu versteuern, nach der Senkung mit 40 %.
Man sollte von Anfang die erwarteten Gewinne und Umsätze in richtiger Höhe angeben, dann kommt auch die korrekte Vorschreibung. Strafen bzw. Zinszahlungen gibts bei Zahlungsverzug oder falschen Angaben.
LG Jeannie |