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Verfasst von: Anton Grabber am 06.09.2022 20:53
 


THEMA:  Vollzeitangestellt mit Kleingewerbe für AdSense Einnahmen

Hallo Allerseits!

 

Ich bin Vollzeitangestellt und habe einen Youtube-Channel den ich schon bald monetarisieren könnte. Ich kenne mich wenig auf dem Gebiet Gewerbe, Steuern etc. aus aber aus kurzer Internet-Recherche habe ich herausgefunden, dass es nötig ist, ein Gewerbe anzumelden, um nicht illegal unterwegs zu sein. 

Zur Zeit verdiene ich ca. 28.000 EUR Netto im Jahr und schätzungsweise würden durch AdSense-Einnahmen 3.000 EUR dazukommen.

Daher stellen sich mir einige Fragen:

 

-Worauf muss ich beim Anmelden eines Gewerbes achten?

-Wäre ein Kleingewerbe sinnvoll?

-Wirkt sich die Umsatzsteuer/Einkommenssteuer/etc. des Gewerbes auf meinen nicht-selbstständigen Lohn meiner Vollzeitbeschäftigung aus?

-Welche Steuern wären zu zahlen?

-Kann es zu ungewollten Kosten/Bußgeldern kommen?

 

Danke im Vorraus!

Verfasst von: Jeannie am 09.09.2022 07:08
 


THEMA:  Vollzeitangestellt mit Kleingewerbe für AdSense Einnahmen

Hallo Anton!

Die WKO berät gerne, welches Gewerbe das Richtige ist (macht nur den Unterschied bei der Kammerumlage, welcher Sparte man zugehörig ist), vermutlich eine Dienstleistung. Evtl. genügt "Neuer Selbstständiger".

Zum Kleingewerbe meldet man sich nicht an, das ist man automatisch, wenn man unter 35k Umsatz hat. Man kann sich aber trotzdem freiwillig zur Umsatzsteuer melden, wenn man nur B2B-Geschäfte hat oder hohe Ausgaben (Vorsteuerabzug).

Vorteile als Kleinunternehmer: Keine USt. verrechnen und keine USt. berechnen und abliefern müssen. Bei SV nur Unfallversicherungspflicht. Bei Einkommensteuer die Pauschalierung der Ausgaben mit 20 % möglich (erspart viel Zettelwirtschaft). Wichtig: USt-freie Rechnungen stellen, und Abklärung der Steuerpflicht, wenn das Geld aus dem Ausland kommt. Infos bei jedem Steuerberater.

Lohn + Gewinn (nicht Umsatz) sind zusammen die Basis für die Höchstbemessungsgrundlage der SV und werden auch für die Einkommensteuer (=Lohnsteuer) zusammengezählt. Also: beim Lohn ändert sich nichts. Zusätzlicher Gewinn wäre derzeit mit 42% zu versteuern, nach der Senkung mit 40 %.

Man sollte von Anfang die erwarteten Gewinne und Umsätze in richtiger Höhe angeben, dann kommt auch die korrekte Vorschreibung. Strafen bzw. Zinszahlungen gibts bei Zahlungsverzug oder falschen Angaben.

LG Jeannie

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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