Um die Betriebskosten einer vermieteten Wohnung abzuschreiben, nehme ich üblicherweise die Jahresabrechnung der Hausverwaltung, die diese bis zum 30. Juni bereitstellen muss.
Die Frist für die Einkommenssteuererklärung ist ja ebenfalls der 30. Juni und leider lässt sich meine Hausverwaltung immer bis zum letzten Tag Zeit, was sich heuer aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht ausgehen wird.
Gibt es eine andere Möglichkeit die Betriebskosten abzuschreiben? Z.b. die Summe aller Bankeinziehungen aus 2021? Wie kann ich hier zwischen Betriebskosten und Rücklage differenzieren?
Herzlichen Dank! |