Für die Steuer spielt es keine Rolle, ob man sein Einkommen aus einem oder aus mehreren Jobs, selbstständig oder unselbstständig erarbeitet, die Summe wird - nach Abzug der SV - versteuert. Der Unterschied liegt bei der Sozialversicherung:
Für einen geringfügigen Job neben einem Angestelltenverhältnis wird die SV nachzuzahlen sein, ohne Freigrenze, ab dem 1. zusätzlichen Euro.
Ich gehe davon aus, dass mit Werkvertrag und mit Freelancer zwei selbstständige Tätigkeiten gemeint sind. Liegt der Gewinn über der SV-Grenze, wird auch hier die SV bei der SVS fällig.
LG Jeannie |