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Verfasst von: Mark am 08.06.2021 15:14
 


THEMA:  Rechnung vergessen - UVA korrigieren und/oder bei USt.-Erklärung angeben?

Liebe Leute,

mir ist soeben aufgefallen, dass ich Ende 2020 vergessen habe, eine kleine Eingangsrechnung (unter 400€ netto) in der UVA für Quartal 4 zu erfassen.

Sollte ich die entsprechende UVA in meinem Finanzonline Konto nun korrigieren oder reicht es, wenn ich die Rechnung bei der Umsatzsteuererklärung reinnehme (sprich die Umsatzsteuererklärung würde um den vergessenen Rechnungsbetrag von der Summe aller UVAs abweichen).

 

Würde mich über eine Info diesbezüglich freuen, vielen Dank!
Mark

Verfasst von: Steuermaus am 09.06.2021 12:56
 


THEMA:  Rechnung vergessen - UVA korrigieren und/oder bei USt.-Erklärung angeben?

Hallo Mark, 

würde Ihnen empfehlen das über die Umsatzsteuerjahreserklärung zu machen. Da es sich um eine Eingangsrechnung handelt, haben Sie auch keine objektive Verkürzung der Umsatzsteuer bewirkt. 

Freundliche Grüße 

Steuermaus 

Verfasst von: Mark am 09.06.2021 17:16
 


THEMA:  Rechnung vergessen - UVA korrigieren und/oder bei USt.-Erklärung angeben?

Liebe Steuermaus,

vielen lieben Dank für die Antwort. Im Grunde genommen war's eine Erstattung (=Rücküberweisung) für einen für's Unternehmen gekaufte Gegenstand der defekt wurde - habe wirklich vergessen, diese Rücküberweisung in der UVA zu erfassen.

Wie meinen Sie das bezgl. Verkürzung? Ich habe an sich schon zu wenig Ust. gezahlt, insofern würde ich mich quasi melden um freiwillig zurückzuzahlen - ist dies bei der Finanz vermutlich lieber gesehen als eine Gutschift? :D

Danke & LG

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