Liebes Forum,
ich habe bei einer Bestellung in einem Onlineshop versehentlich die Rechnungs - und Lieferadresse vertauscht. Bei der korrekten Rechnungsadresse handelt es sich an sich um meinen (Noch-)Hauptwohnsitz auf welchen auch mein Gewerbe angemeldet ist, die Lieferadresse ist mein angemeldeter Nebenwohnsitz (Wohnung mit Partnerin).
Erfahrungsgemäß wird die Rechnung seitens Versender nicht korrigiert werden können, insofern die Frage: Darf ich trotz diesem kleinen Missgeschicks einen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen?
Danke & liebe Grüße, Kalimero |