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Verfasst von: Kalimero am 21.05.2021 11:32
 


THEMA:  Rechnungs - und Lieferadresse vertauscht

Liebes Forum,

ich habe bei einer Bestellung in einem Onlineshop versehentlich die Rechnungs - und Lieferadresse vertauscht. Bei der korrekten Rechnungsadresse handelt es sich an sich um meinen (Noch-)Hauptwohnsitz auf welchen auch mein Gewerbe angemeldet ist, die Lieferadresse ist mein angemeldeter Nebenwohnsitz (Wohnung mit Partnerin).

Erfahrungsgemäß wird die Rechnung seitens Versender nicht korrigiert werden können, insofern die Frage: Darf ich trotz diesem kleinen Missgeschicks einen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen?

Danke & liebe Grüße,
Kalimero

Verfasst von: Steuermaus am 05.06.2021 09:18
 


THEMA:  Rechnungs - und Lieferadresse vertauscht

Hallo,

wenn der andere Wohnsitz keinen Bezug zum Unternehnen hat, liegt keine ordnungsgemäße Rechnung vor.

Liegt der Betrag nicht über 400 Euro haben Sie Glück.

LG Steuermaus

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