Liebe/r WMT,
besten Dank für die Info!
Sollte ich 2022 nicht zurückwechseln, beginnt dann erneut eine 5-jährige Frist oder könnte ich theoretisch 2023 zurückwechseln?
Bezüglich der Vst.-Rückrechnung: Wird dann quasi auf das komplette Anlagevermögen die Vorsteuer zurückgerechnet? Beispielsweise für Gegenstände, die 2018 für 5 Jahre eingelegt wurden, müsste ich die aliquote Vorsteuer für ein Jahr der Abschreibung zurückzahlen sollte ich 2022 wieder zurückwechseln? Wenn ich's dann aber 2022 (oder später) verkaufe, muss ich keine Ust. verrechnen, korrekt?
Danke & liebe Grüße, Thomas |