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Verfasst von: Thomas am 03.05.2021 11:34
 


THEMA:  Von Regelbesteuerung zurück auf Ust.-Befreiung

Liebe Leute,

ich hätte zwei kurze Fragen und würde mich über eine Auskunft Ihrerseits freuen.

Ich habe im April 2017 ein Gewerbe angemeldet und seitdem geringfügig betrieben. Ich habe damals freiwillig auf Umsatzbesteuerung optiert da ich primär Firmenkunden hatte. 

- Wenn ich mich richtig erinnere, ist man 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden - kann ich dann mit Beginn 2020 wieder auf Ust.-Befreiung zurückwechseln?
- Sollte dies möglich sein, wie sind zukünftig dann mit Vorsteuerabzug für's Unternehmen gekaufte Anlagegüter zu handhaben im Falle eines Verkaufs? Bisweilen habe ich ganz normal eine Rechnung mit ausgewiesener Ust. ausgestellt - wie das dann zukünftig ablaufen würde ist mir etwas ein Rätsel.

Danke & liebe Grüße,
Thomas

Verfasst von: WMT am 03.05.2021 18:22
 


THEMA:  Von Regelbesteuerung zurück auf Ust.-Befreiung

An die USt-Option bzw. Regelbesteuerung müssten Sie Ihrer Beschreibung nach von 2017 bis incl. 2021 gebunden sein. Sollten Sie per Widerruf der Regelbsteuerung wieder in die USt-Befreiung wechseln wollen kommt es für die Gegenstände des Anlagevermögens zur anteiligen VSt-Rückrechnung.

www.stb-takacs.at

Verfasst von: Thomas am 03.05.2021 19:04
 


THEMA:  Von Regelbesteuerung zurück auf Ust.-Befreiung

Liebe/r WMT,

besten Dank für die Info!

Sollte ich 2022 nicht zurückwechseln, beginnt dann erneut eine 5-jährige Frist oder könnte ich theoretisch 2023 zurückwechseln?

Bezüglich der Vst.-Rückrechnung: Wird dann quasi auf das komplette Anlagevermögen die Vorsteuer zurückgerechnet? Beispielsweise für Gegenstände, die 2018 für 5 Jahre eingelegt wurden, müsste ich die aliquote Vorsteuer für ein Jahr der Abschreibung zurückzahlen sollte ich 2022 wieder zurückwechseln? Wenn ich's dann aber 2022 (oder später) verkaufe, muss ich keine Ust. verrechnen, korrekt?

Danke & liebe Grüße,
Thomas

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