Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe eine Frage bezüglich der neuen Kleinunternehmer-Pauschalierung für das Jahr 2020:
Ich habe ein angemeldetes Freies Gewerbe im Bereich
Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik |
63.9 Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen.
Ich stelle meine Rechnugnen / Honorare mit dem Vermerk auf die Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuerfrei - meine Einnahmen liegen unter der Umsatzsteuergrenze von 35.000 Euro.
Darf ich bei der Auswahl der "betrieblichen Einkunftsarten" unter "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" die Option "Kleinbetriebe (E1a-K) auswählen, oder muss ich die Option "Einzelunternehmer/in (E1a) auswählen?
Die Frage stellt sich mir, da ich in den letzten Jahren immer Einzelunternehmer gewählt habe, dort aber die Möglichkeit zur Kleinunternehmerpauschalierung nicht auswählbar ist. Ich würde aus mir logischen Gründen die Pauschalierung vorziehen, finanziell sowie auch den Aufwand betreffend.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus,
mfg Christian |