Fruchtgenuss versus Werkvertrag
Ich habe folgende Frage. Mein Mann hat Liegenschaften geerbt, um dessen Vermietung bzw. Verpachtung, Renovierung, gänzliche Hausverwaltung, Buchhaltung, Steuerberatung bis hin zur rechtlichen Beratung ich mich als Juristin kümmern werde.
Aufgrund der unterschiedlichen Steuerklassen wäre angedacht entweder mir das Fruchtgenussrecht (alle Aspekte der Einkommensteuerrrichtlinie müssen beinhaltet sein, wie AFA, Notar, 10 Jahre,...) einzuräumen, oder eine Honorarnote für die Tätigkeiten (Fremdvergleich zulässig) zu stellen.
Kann mir jemand die Vor- und NAchteile der jeweiligen Variante sagen. |