Ein Bekannter ist unselbstständig tätig, hat nebenbei einen kleinen Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen, Handel, auf Kleinunternehmerregelung verzichtet). Da er nun in Kurzarbeit ist und durch Lockdown etc betrieblich auch nicht viel los ist hat er sich bis alles vorbei ist einen Job als Zusteller (freier Dienstnehmer) gesucht um über die Runden zu kommen.
Die Frage ist ob diese Einkünfte als freier Dienstnehmer nun auch zum Umsatz für den Fixkostenzuschuss zählen den er für seinen Handelsbetrieb bekommt und diesen somit mindern, obwohl freie Dienstnehmer ja keine Einkünfte nach §21,22 oder 23 erziehlen, was Voraussetzung für den FKZ ist und die Tätigkeit erst jetzt aufgenommen wird. |