Hallo,
Der Nachkauf von Schulzeiten fuer die PV ist ja voll von der ESt ansetzbar. Weiters sind Spekulationsgewinne (z.b. Devisen, Crypto) zum ESt-Satz zu versteuern. Kann ich dementsprechen diese zwei Positionen gegenrechnen oder ist das komplett getrennt zu betrachten? Spekulationsverluste bspw kann man ja nur mit Spekulationsgewinnen gegenrechnen und nicht mit Lohneinkuenften.
sg, Christoph |