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Verfasst von: Verena am 24.02.2021 12:00
 


THEMA:  Innergemeinschaftliche Lieferung

Hallo!

Ich habe etwas in Deutschland bestellt. Umsatzsteuerfrei, mit UID.

Auf der Rechnung steht „Im Rechnungsbetrag ist keine Umsatzsteuer enthalten. Ihre USTID: .....".

Ist diese Formulierung ausreichend? Oder muss „umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ auf der Rechnung vermerkt werden?

Freue mich auf eine Antwort.

LG Verena

Verfasst von: Steuermaus am 24.02.2021 14:19
 


THEMA:  Innergemeinschaftliche Lieferung

Hallo Verena, 

ich gehe davon aus, dass Sie in AT ansässig sind. Die Ausstellung der Rechnung erfolgt durch den deutschen Lieferanten, daher ist die Angabe nach deutschem Recht zu beurteilen. 

Für das Recht auf Abzug der Vorsteuer aus iGE ist (Art 12 UStG) keine Rechnung erforderlich.

Bei Fragen bitte einfach kurz melden. 

Liebe Grüße 

Steuermaus  

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