Guten Tag,
Ich bin als Einzelunterehmer Umsatzsteuerpflichtig und habe nebenbei eine Band. Die musikalische Tätigkeit ist ein reines Hobby, dort anfallende Ausgaben habe ich bisher auch nicht steuerlich geltend gemacht. Die Band produziert Verlust und das wird sich auch nicht ändern. Ich möchte nun Tonträger der Band produzieren und verkaufen (Größenordnung 300 Stk, werden etwa zum Selbstkostenpreis verkauft) Ich kaufe sie also vom Presswerk ein und verkaufe sie "privat" weiter.
Meine Frage: Muss ich für den Tonträgerverkauf USt verrechnen und abführen, oder kann die musikalische Tätigkeit als Liebhaberei gewertet werden und somit die dort generierten Umsätze von meiner gewerblichen Tätigkeit getrennt bleiben, also nicht in der Buchhaltung aufscheinen?
Danke! |