Hallo,
ich habe Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit (Gewerbebetrieb) als Gesellschafter einer GesbR (50%)
Daneben habe ich als privater noch Mieteinnahmen.
Bei der Gesbr bin ich ab 2021 ust-pflichtig aufgrund freiwilliger Optierung zur Steuerpflich (nicht wegen Umsatzgrenze) und wir bekommen demnächst eine UID.
Muss ich nun bei meinen Umsätzen aus den Mieteinnahmen aus eine Umsatzsteuer veranschlagen, oder ist das unabhängig, da die GesbR Steuersubjekt ist?
DANKE |