Kann man als natürlliche Person, einen Verlustvortrag aus alten Jahren machen(Student zu der Zeit und nicht erwerbstätig) oder ist es nicht mehr möglich
Wenn die Verluste aus Ihrer betrieblichen Tätigkeit in den Vorjahren ordnungsgemäß ermittelt und von der Behörde festgestellt wurden müssten diese auch vortragsfähig sein.
Danke, wäre es aber auch möglich als Student welcher in der Zeit einfach nicht gearbeitet hat?(Und sich die Kosten für Uni Bücher,etc. als Verlustvortrag anrechnen lassen für zb. dieses Jahr wo ich das erste mal eine Arbeit gehabt habe)?
Genau kein Gewerbe oder ähnliches. Ich habe irgendwo gelesen es wäre möglich während dem Studium seine Kosten als Verlustvortrag vorzuschreiben(auch wenn man nicht arbeitet/kein Gewerbe hat) für spätere Jahre wenn man nach dem Studium dann erwärbstätig ist..