Meine Lebensgefährting war die vergangenen Jahre in Deutschland beschäftigt und daher dort steuerpflichtig. Nun sind wir nach Wien gezogen. Die Beschäftigung in Deutschland endete per 15.07.2020. Danach beim AMS als unechte Grenzgängerin zum Bezug von ALG berechtigt und seit 01.09.2020 in Österreich unselbstständig beschäftigt.
Mich beschäftigt aktuell die Frage, wie eine Arbeitnehmerveranlagung auszusehen hat. Muss diese in Österreich oder in Deutschland oder in beiden Ländern gemacht werden (Vorteilhafter wäre Deutschland, da man hier den Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen kann)?
Herzlichen Dank vorab für Ihre Hilfe. |