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Verfasst von: Robert Hoffmann am 27.10.2020 21:46
 


THEMA:  Intrastat

Hallo,

ich habe eine Frage betreffend die Intrastat-Meldung. Sind folgende Warenbewegungen meldepflichtig?

1. Firma A (aus Österreich) liefert Metallplatten zur Firma B (Deutschland) diese werden dort bearbeitet/veredelt und wieder zur Firma A (Österreich) transportiert. Muss ich hier also die Bewegung zu B als Ausgang melden und die Retourlieferung der veredelten Waren wieder als Eingang obwohl dies als Reverse-Charge fakturiert wird?

2. Firma A (aus Österreich) verkauft Werkzeuge an Firma B (Deutschland). Diese Lieferung unterliegt klar der Intrastat-Meldepflicht. Die Werkzeuge müssen repariert werden und werden deshalb von Firma B (Deutschland) an Firma A (Österreich) zur Reparatur übersendet und danach wieder von A nach B. Umsatzsteuerlich handelt es sich um eine Dienstleistung (Reverse Charge). Sind Lieferungen im Rahmen von Reparaturen auch für die Intrastat-Meldepflichtig? 

Wenn ja welchen Betrag melde ich dann? Jenen den ich für die Reparatur verrechne oder den Wert des Werkzeuges? Oder Werkzeugwert + Reparaturbetrag?

 

Vielen Dank im Voraus!

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