Hallo,
ich habe eine Frage betreffend die Intrastat-Meldung. Sind folgende Warenbewegungen meldepflichtig?
1. Firma A (aus Österreich) liefert Metallplatten zur Firma B (Deutschland) diese werden dort bearbeitet/veredelt und wieder zur Firma A (Österreich) transportiert. Muss ich hier also die Bewegung zu B als Ausgang melden und die Retourlieferung der veredelten Waren wieder als Eingang obwohl dies als Reverse-Charge fakturiert wird?
2. Firma A (aus Österreich) verkauft Werkzeuge an Firma B (Deutschland). Diese Lieferung unterliegt klar der Intrastat-Meldepflicht. Die Werkzeuge müssen repariert werden und werden deshalb von Firma B (Deutschland) an Firma A (Österreich) zur Reparatur übersendet und danach wieder von A nach B. Umsatzsteuerlich handelt es sich um eine Dienstleistung (Reverse Charge). Sind Lieferungen im Rahmen von Reparaturen auch für die Intrastat-Meldepflichtig?
Wenn ja welchen Betrag melde ich dann? Jenen den ich für die Reparatur verrechne oder den Wert des Werkzeuges? Oder Werkzeugwert + Reparaturbetrag?
Vielen Dank im Voraus! |