Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Robert Hoffmann am 27.10.2020 21:46
 


THEMA:  Intrastat

Hallo,

ich habe eine Frage betreffend die Intrastat-Meldung. Sind folgende Warenbewegungen meldepflichtig?

1. Firma A (aus Österreich) liefert Metallplatten zur Firma B (Deutschland) diese werden dort bearbeitet/veredelt und wieder zur Firma A (Österreich) transportiert. Muss ich hier also die Bewegung zu B als Ausgang melden und die Retourlieferung der veredelten Waren wieder als Eingang obwohl dies als Reverse-Charge fakturiert wird?

2. Firma A (aus Österreich) verkauft Werkzeuge an Firma B (Deutschland). Diese Lieferung unterliegt klar der Intrastat-Meldepflicht. Die Werkzeuge müssen repariert werden und werden deshalb von Firma B (Deutschland) an Firma A (Österreich) zur Reparatur übersendet und danach wieder von A nach B. Umsatzsteuerlich handelt es sich um eine Dienstleistung (Reverse Charge). Sind Lieferungen im Rahmen von Reparaturen auch für die Intrastat-Meldepflichtig? 

Wenn ja welchen Betrag melde ich dann? Jenen den ich für die Reparatur verrechne oder den Wert des Werkzeuges? Oder Werkzeugwert + Reparaturbetrag?

 

Vielen Dank im Voraus!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 18.119.124.24 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.