Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Christa Wallington am 18.09.2020 09:50
 


THEMA:  Hausverkauf

Ich bin seit 2 Jahren Pensionistin in Oesterreich und zahle in Japan Steuern, auch auf meine Pension.

Nun moechte ich ein Haus verkaufen, dass ich vor Jahren geerbt habe (1983). Ich nehme an, dass wir ca. 60000 Euro dafuer bekommen wuerden. Wie behandle ich das steuerlich? 

Verfasst von: Bojan Ceranic am 21.09.2020 08:44
 


THEMA:  Hausverkauf

Liebe Frau Wallington,

es handelt sich hier um eine Veräußerung altes Altgrundstückes.

Da das Grundstück vor dem 31.3.2002 angeschafft wurde, gilt die pauschale Ermittlung der Anschaffungskosten. Diese werden mit 86% des Veräußerungserlöses angesetzt. Der Saldo von 14% ist mit dem besonderen Steuersatz von 30% zu erfassen. Die Immo-ESt beträgt daher 4,2% vom Veräußerungserlös, das sind € 2.520.*

In dem Fall, dass Sie in diesem Haus 2 Jahre durchgehend gelebt haben und angemeldet waren, können Sie sich auf die Hauptwohnsitzbefreiung wenden und somit müssen Sie keine Steuer zahlen.

"Veräußerungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden bis 1000m², fallen nicht unter die Steuerpflicht, wenn sie dem Verkäufer durchgehend 

  • ab der Anschaffung oder Herstellung (hier gilt der Zeitpunkt der Fertigstellung) und für mindestens 2 Jahre (1.Tatbestand) oder
  • für mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung (2.Tatbestand) 

als Hauptwohnsitz gedient haben und jeweils der Hauptwohnsitz aufgegeben wurde."*

 

*https://www.wko.at/service/steuern/Die-Besteuerung-von-privaten-Immobilienverkaeufen.html

 

Ich habe Ihnen Informationen gegeben, die Ich finden konnte. Ich bin aber kein Steuerberater und meine Antwort ist ohne Gewähr :) Trotzdem hoffe ich, das ich Ihnen helfen konnte.

 

Wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.144.224.116 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.