Liebe Frau Wallington,
es handelt sich hier um eine Veräußerung altes Altgrundstückes.
Da das Grundstück vor dem 31.3.2002 angeschafft wurde, gilt die pauschale Ermittlung der Anschaffungskosten. Diese werden mit 86% des Veräußerungserlöses angesetzt. Der Saldo von 14% ist mit dem besonderen Steuersatz von 30% zu erfassen. Die Immo-ESt beträgt daher 4,2% vom Veräußerungserlös, das sind € 2.520.*
In dem Fall, dass Sie in diesem Haus 2 Jahre durchgehend gelebt haben und angemeldet waren, können Sie sich auf die Hauptwohnsitzbefreiung wenden und somit müssen Sie keine Steuer zahlen.
"Veräußerungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden bis 1000m², fallen nicht unter die Steuerpflicht, wenn sie dem Verkäufer durchgehend
- ab der Anschaffung oder Herstellung (hier gilt der Zeitpunkt der Fertigstellung) und für mindestens 2 Jahre (1.Tatbestand) oder
- für mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung (2.Tatbestand)
als Hauptwohnsitz gedient haben und jeweils der Hauptwohnsitz aufgegeben wurde."*
*https://www.wko.at/service/steuern/Die-Besteuerung-von-privaten-Immobilienverkaeufen.html
Ich habe Ihnen Informationen gegeben, die Ich finden konnte. Ich bin aber kein Steuerberater und meine Antwort ist ohne Gewähr :) Trotzdem hoffe ich, das ich Ihnen helfen konnte.
Wünsche Ihnen einen schönen Tag. |