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Verfasst von: PlutoPlanet am 08.09.2020 10:20
 


THEMA:  Erwerbsteuer bei nicht gelieferter Ware

Hallo Forum,

Wir sind mit unsererm kleinen Unternehmen leider Opfer eines Betrügers geworden. Wir haben in DE eine Maschine um 7.700€ erworben, per Vorkasse bezahlt, aber die Maschine wurde nie geliefert.

Wie verhalten wir uns jetzt gegenüber dem Finanzamt? Müssen wir am Ende gar noch die Erwerbsteuer für eine nie gelierferte Maschine abführen, und haben wir dann gleich doppelten Schaden?

Ich wäre für jede Antwort sehr, sehr, dankbar.

H

Verfasst von: Steuerexperte am 08.09.2020 13:14
 


THEMA:  Erwerbsteuer bei nicht gelieferter Ware

Wenn es zu keiner Lieferung kommt, ist auch keine Erwerbsteuer zu entrichten. Das FA könnte dafür allerdings Nachweise verlangen. Darüber hinaus wird zu prüfen sein, ob Ihnen ein Betriebsausgabenabzug in Höhe des Schadens zusteht.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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