Guten Tag,
Nach 22 Jahren habe mich einvertnämlich von Firma getrennt. Laut meiner Arbeitsgeber, wurde meine Freiwillige Abfertigung (alt) mit 1/4-tel -Regelung begünstigt versteuert, der Rest der Abfertigung als Laufender Bezug.
Ich habe aber auf Seiten der AKO gelesen, dass darüber hinaus auch 1/12-tel regelung zur Anwendung kommen kann, was weiter steuerliche Begünstigung für mich mit sich bringen würde.
Mir ist es nicht klar ob die 1/12-Regelung auch für mein Fall zuttrefend wäre - wenn ja, dann würde ich mehr netto aus der Abfertigung bekommen.
Hier meine 2 Fragen:
1) Wann kann die 1/12 -Regelung angewendet?
2) Wie sollte man vorgehen, wenn die Regelung nicht angewendet wurde, obwohl ich vl. Anspruch habe?
Vielen Dank
MfG
R.T. |