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Verfasst von: Roman T am 19.06.2020 17:44
 


THEMA:  Versteuerung der Freiwilligen Abfertigung (alt)

Guten Tag,

Nach 22 Jahren habe mich einvertnämlich von Firma getrennt. Laut meiner Arbeitsgeber, wurde meine Freiwillige Abfertigung (alt) mit 1/4-tel -Regelung begünstigt versteuert, der Rest der Abfertigung als Laufender Bezug.

Ich habe aber auf Seiten der AKO gelesen, dass darüber hinaus auch 1/12-tel regelung zur Anwendung kommen kann, was weiter steuerliche Begünstigung für mich mit sich bringen würde.

Mir ist es nicht klar ob die 1/12-Regelung auch für mein Fall zuttrefend wäre - wenn ja, dann würde ich mehr netto aus der Abfertigung bekommen.

Hier meine 2 Fragen: 

1) Wann kann die 1/12 -Regelung angewendet?

2) Wie sollte man vorgehen, wenn die Regelung nicht angewendet wurde, obwohl ich vl. Anspruch habe?

Vielen Dank

MfG

R.T.

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