Hallo,
Ich melde mich hier mit einer kurzen Frage, die praktisch schon aus dem Titel hervorgeht. Zählt der monatliche Beitrag, den ich zahle um ein Software-Paket (in meinem Fall die Adobe Creative Cloud) nutzen zu können, als geringwertiges Wirtschaftsgut (9130)? Oder muss ich diesen als sonstige Betriebsausgabe (9230) abschreiben? Und wie sieht das dann für einen jährlichen Betrag aus, den ich zahle, um Musik in meinen Werken kommerziell verwenden zu dürfen?
Als kleine Randinfo: Ich verwende das Formular E1a-K, nicht E1a.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Markus |