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Verfasst von: Markus am 04.05.2020 10:55
 


THEMA:  Software-Lizenzkosten = geringwertiges Wirtschaftsgut?

Hallo,

 

Ich melde mich hier mit einer kurzen Frage, die praktisch schon aus dem Titel hervorgeht. Zählt der monatliche Beitrag, den ich zahle um ein Software-Paket (in meinem Fall die Adobe Creative Cloud) nutzen zu können, als geringwertiges Wirtschaftsgut (9130)? Oder muss ich diesen als sonstige Betriebsausgabe (9230) abschreiben? Und wie sieht das dann für einen jährlichen Betrag aus, den ich zahle, um Musik in meinen Werken kommerziell verwenden zu dürfen?

 

Als kleine Randinfo: Ich verwende das Formular E1a-K, nicht E1a.

 

Vielen Dank im Voraus!



Mit freundlichen Grüßen

Markus

Verfasst von: Mark am 06.05.2020 09:24
 


THEMA:  Software-Lizenzkosten = geringwertiges Wirtschaftsgut?

Ich hätte eher auf 9190 getippt (Provision an Dritte, Lizenzgebühren).

LG

Mark

Verfasst von: Markus am 07.05.2020 17:03
 


THEMA:  Software-Lizenzkosten = geringwertiges Wirtschaftsgut?

Die Kennzahl 9190 gibt es beim E1a-K Formular eben nicht. Habe es jetzt als sonstige Betriebsausgabe 9230 angeführt, da das ja kein Gut ist, das auf Dauer in das Anlagevermögen des Unternehmens einfließt, sondern einfach nur eine Gebühr, die ich monatlich bezahle, um die Software verwenden zu können, was jedoch am Ende des Monats auch wieder vorbei ist. Ich würde das mit den Kosten für die Handyrechnung vergleichen, die ja bekanntlich in 9230 abgeschrieben werden. Hoffe das hilft in Zukunft vielleicht jemandem.

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