Servus Christoph,
Fahrtkosten sind abzugsfähig zur Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsstätte in tatsächlich angefallenem Umfang (zB Kilometergelder), sofern diese nicht bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten sind. Dies bedeutet auf gut deutsch falls du von deiner Arbeitsstätte direkt zur Universität fährst musst du das Kilometergeld von der Entfernung Arbeitgeber - Universität rechnen. Kilometergeld beträgt wie du richtigerweise bereits geschrieben hast 0,42€ pro Kilometer, dieses kannst du geltend machen. Zusätzlich ist es noch möglich Tagesgelder unter bestimmten Umständen geltend zu machen.
Liebe Grüße,
David |