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Verfasst von: Christoph am 20.04.2020 14:51
 


THEMA:  OEPNV Jahrekarte als Werbungskosten

Ich werde im kommenden Wintersemester wieder anfangen nebenberuflich zu studieren. Dafuer muss ich 2-3 mal pro Woche zur Uni fahren. 
Mit Einzeltickets waeren das etwa 20 EUR/Woche. Ein Jahresticket kostet 500 EUR.
Wie kann ich das Jahresticket als Werbungskosten geltend machen, wenn ich es erst Mitte des Jahres kaufe? Soll ich den Kaufpreis durch 12 dividieren und mit der Anzahl der Restmonate im Jahr multiplizieren und dann den restlichen Betrag naechstes Jahr geltend machen ... Oder soll ich einfach direkt die 500 EUR in diesem Jahr angeben?

Alternativ koennte ich auch mit dem PKW fahren (jeweils 22km hin und zurueck). Das waeren dann ja bei 0.42EUR/km ca 18 EUR pro Unitag.
D.h. in meinem Fall 18 * 2 Tage/Woche * 15 Wochen (dieses Jahr) = 540 EUR

Wie kann/muss ich nachweisen an welchen Tagen ich tatsaechlich in der Uni war?


mfG, Christoph

Verfasst von: David am 15.05.2020 14:23
 


THEMA:  OEPNV Jahrekarte als Werbungskosten

Servus Christoph,

Fahrtkosten sind abzugsfähig zur Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsstätte in tatsächlich angefallenem Umfang (zB Kilometergelder), sofern diese nicht bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten sind. Dies bedeutet auf gut deutsch falls du von deiner Arbeitsstätte direkt zur Universität fährst musst du das Kilometergeld von der Entfernung Arbeitgeber - Universität rechnen. Kilometergeld beträgt wie du richtigerweise bereits geschrieben hast 0,42€ pro Kilometer, dieses kannst du geltend machen. Zusätzlich ist es noch möglich Tagesgelder unter bestimmten Umständen geltend zu machen.

Liebe Grüße,

David

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