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Verfasst von: Martina am 06.04.2020 13:14
 


THEMA:  Bildungskarenz - 2 mal geringfügig nebenbei

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin derzeit in Bildungskarenz und geringfügig selbstständig daneben (aber weit unter der Geringfügigkeitsgrenze). Nun würd ich evtl. auch noch geringfügig angestellt bei meinem "alten" Arbeitgeber arbeiten - aber insgesamt mit beiden geringfügigen Tätigkeiten unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben.

Ich nehme an, dies ist erlaubt, solang man mit beiden Tätigkeiten nicht über der Geringfügigkeitsgrenze verdient, ist das richtig?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Martina Gruber

Verfasst von: Christoph am 30.04.2020 08:24
 


THEMA:  Bildungskarenz - 2 mal geringfügig nebenbei

Hallo Martina,

solange Du insgesamt unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst, ist es unschädlich.

Freundliche Grüsse

Christoph

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