Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin derzeit in Bildungskarenz und geringfügig selbstständig daneben (aber weit unter der Geringfügigkeitsgrenze). Nun würd ich evtl. auch noch geringfügig angestellt bei meinem "alten" Arbeitgeber arbeiten - aber insgesamt mit beiden geringfügigen Tätigkeiten unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben.
Ich nehme an, dies ist erlaubt, solang man mit beiden Tätigkeiten nicht über der Geringfügigkeitsgrenze verdient, ist das richtig?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Martina Gruber |