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Verfasst von: Thomas am 05.04.2020 11:51
 


THEMA:  Verlustvortrag vs. Lohnsteuerrückzahlung

Hallo,

Ich habe einen Verlust von ca. 4000 € im Jahr 2019 in meiner selbstständiger Tätigkeit. Daneben habe ich nicht selbstständige Tätigkeit höher als 12.000 € (eigentlich mehrmals höher). Wie ich verstehe, habe ich eine Möglichkeit den Verlust mit den Einkünften aus der nicht selbstständigen Tätigkeit in Abzug zu bringen. 

Doch will es nicht. Im Jahr 2020 rechne ich mit Umsätzen und würde ich gerne diesen Verlust erst dann als Sonderausgabe aus 2019 verrechnen.

Was muss ich dazu tun? Soll ich einfach keine Einkommenssteuererklärung abgeben, damit ich den Abzug mit den positiven Einkünften vermeide?

Wie kann ich diesen Verlust offiziell 2020 geltend machen?

Danke!

Verfasst von: WMT am 06.04.2020 10:05
 


THEMA:  Verlustvortrag vs. Lohnsteuerrückzahlung

Wurder dieser Verlust durch Bilanzierung gem. §4/1 EStG oder EAR gem. § 4/3 EStG ermittelt? Haben Sie sich bereits mit dem Thema Abgrenzungen beschäftigt?

www.stb-takacs.at

Verfasst von: WMT am 06.04.2020 11:56
 


THEMA:  Verlustvortrag vs. Lohnsteuerrückzahlung

Wurder dieser Verlust durch Bilanzierung gem. §4/1 EStG oder EAR gem. § 4/3 EStG ermittelt? Haben Sie sich bereits mit dem Thema Abgrenzungen beschäftigt?

www.stb-takacs.at

Verfasst von: Thomas am 06.04.2020 19:33
 


THEMA:  Verlustvortrag vs. Lohnsteuerrückzahlung

Nein, keine wurde abgegeben. Das würde ich mit E1a Einkommenssteuererklärung machen, oder? 

Abgrenzungen habe ich noch nicht gehört. Nach Suche scheint mir kompliziert zu sein

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