Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: marita r am 31.03.2020 13:53
 


THEMA:  einkommensteuererklärung / kleinunternehmer

Sehr geehrte Damen und Herren, für 2019 muss ich noch meine Einkommensteuererklärung abgeben.
Von Oktober 2018 - Oktober 2019 habe ich Kinderbetreuungsgeld bezogen (pauschales System für 1 Jahr). Ansonsten habe ich keine Einkünfte über mein Gewerbe erzielt für das Jahr 2019. Müssen/können die Einnahmen des Kinderbetreuungsgeldes in die Einkommensteuererklärung und falls ja unter welchen Punkt? Leider habe ich dazu keine Information im Web gefunden.

Aktuell geht es nun dadurch auch um den Härtefallfond. Aufgrund der Aktuellen Situation ist es mir nicht möglich Aufträge anzunehmen.
Durch den Bezug von KBG Ende 2018 und für das Jahr 2019 war mein Netto Einkommen die letzten Jahre sehr gering für 2018 und 0 für 2019. Im Jahr vor der Geburt und Schwangerschaft (2017) lag mein Netto Einkommen über 6.000. Gibt es eventuell Tipps wie in diesem Fall zu handeln ist?

Wäre sehr dankbar um eine Antwort!
Freundlich Grüße, Rauscher Marita

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.149.255.239 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.