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Verfasst von: marita r am 31.03.2020 13:53
 


THEMA:  einkommensteuererklärung / kleinunternehmer

Sehr geehrte Damen und Herren, für 2019 muss ich noch meine Einkommensteuererklärung abgeben.
Von Oktober 2018 - Oktober 2019 habe ich Kinderbetreuungsgeld bezogen (pauschales System für 1 Jahr). Ansonsten habe ich keine Einkünfte über mein Gewerbe erzielt für das Jahr 2019. Müssen/können die Einnahmen des Kinderbetreuungsgeldes in die Einkommensteuererklärung und falls ja unter welchen Punkt? Leider habe ich dazu keine Information im Web gefunden.

Aktuell geht es nun dadurch auch um den Härtefallfond. Aufgrund der Aktuellen Situation ist es mir nicht möglich Aufträge anzunehmen.
Durch den Bezug von KBG Ende 2018 und für das Jahr 2019 war mein Netto Einkommen die letzten Jahre sehr gering für 2018 und 0 für 2019. Im Jahr vor der Geburt und Schwangerschaft (2017) lag mein Netto Einkommen über 6.000. Gibt es eventuell Tipps wie in diesem Fall zu handeln ist?

Wäre sehr dankbar um eine Antwort!
Freundlich Grüße, Rauscher Marita

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