Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wohnung, die ich verkaufen möchte, wurde durchgehend seit Juli 2015 als mein Hauptwohnsitz genutzt.
Nach meinem Verständnis, habe ich die Wohnung mindestens 5 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz benutzt. Deswegen soll ich von der Zahlung der Immobilienertragsteuer befreit sein.
Frage 1: ist das richtig?
Frage 2: spielt es eine Rolle wenn ich zum Beispiel im August 2020 Österreich verlasse, mich in Österreich abmelde (die Wohnung in Wien ist nicht mehr mein Hauptwohnsitz ab August 2020), mich in einem anderen Land außerhalb Europas anmelde, in diesem neuen Land wohne und arbeite, und dann zum Beispiel Wohnung im Dezember 2020 verkaufe?
Bin ich in diesem Fall von der Zahlung der Immobilienertragsteuer befreit?
Ich bitte um präzize, verlässige und klare Antworten auf die zwei Fragen.
Vielen Dank!
Max |