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Verfasst von: Valerie am 19.02.2020 10:38
 


THEMA:  Kleinunternehmergrenze ab 2020 vermutlich überschritten - Wechsel Regelbesteuerung

Hallo,

ich war bisher freier Dienstnehmer in einem österr. Unternehmen unterhalb der Kleinunternehmergrenze. Ab 2020 wird mein Umsatz diese Grenze sehr wahrscheinlich überschreiten (die nächsten Jahre auch, da sich mein Stundensatz/vereinbarte Zeit mit Dienstgeber vertraglich jetzt deutlich erhöht hat).

Ich hätte nun

1. einen Regelbesteuerungsantrag (U12) gestellt und

2. ab 2020 in meinen folgenden Honorarnoten die Umsatzsteuer von 20% ausgewiesen (die für Jänner würde ich noch im Nachhinein gesondert einholen, da ich diese noch ohne Umsatzsteuer vorgelegt habe).

Ist das die richtige Vorangehensweise?

Vielen herzlichen Dank und LG,

Valerie

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.02.2020 10:42
 


THEMA:  Kleinunternehmergrenze ab 2020 vermutlich überschritten - Wechsel Regelbesteuerung

Im Prinzip ja.

Sie müssen zustätzlich quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen.

Wir unterstützen Sie gerne:

www.steuerberatung-weiss.at

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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