Hallo,
ich war bisher freier Dienstnehmer in einem österr. Unternehmen unterhalb der Kleinunternehmergrenze. Ab 2020 wird mein Umsatz diese Grenze sehr wahrscheinlich überschreiten (die nächsten Jahre auch, da sich mein Stundensatz/vereinbarte Zeit mit Dienstgeber vertraglich jetzt deutlich erhöht hat).
Ich hätte nun
1. einen Regelbesteuerungsantrag (U12) gestellt und
2. ab 2020 in meinen folgenden Honorarnoten die Umsatzsteuer von 20% ausgewiesen (die für Jänner würde ich noch im Nachhinein gesondert einholen, da ich diese noch ohne Umsatzsteuer vorgelegt habe).
Ist das die richtige Vorangehensweise?
Vielen herzlichen Dank und LG,
Valerie |