Sehr geehrtes Steuerberater-Team,
ich hätte eine Frage bzgl. des Eigenverbrauchs, der in der UVA angegeben wird.
Ich habe in letztem Quartal einen Betrag (von der Uni Wien, ohne Umsatzsteuer), der der Aus- und Weiterbildung für Unternehmer unterliegt und somit als Eigenvebraucht gilt. Ist dieser Verbrauch also in das Feld 001 einzugeben und dem Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlage im Feld 022 zuzufügen?
Vielen Dank!
Bozhena |