Sehr geehrter Herr Tom,
da Sie in der gesamten Besteuerungsperiode keine Einkommensteuer bezahlt haben, ist eine Gutschrift von bereits abgeführter Einkommensteuer (Lohnsteuer) im Zuge einer Veranlagung nicht möglich (da Sie ja keine bezahlt bzw. abgeführt haben).
Die Leistungen vom Staat können nicht veranlagt werden. Berücksichtigt werden diese nur in der Berechnung, wenn Sie auch Einkünfte zusätzlich erzielt hätten (gemischtes Verhältnis AMS-Bezug und z.B.: Dienstverhältnis im Kalenderjahr)
Mit besten Grüßen,
Lisa |