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Verfasst von: Pippo am 04.02.2020 08:25
 


THEMA:  Rechnungshöhe angemessen?

Liebes Forum,

vielleicht können Sie mir bei folgender Fragestellung weiterhelfen. Einer Freundin von mir (Arbeitnehmerin) hat im Jahr 2017 ein befreundeter Arbeitskollege bei ihrer Steuererklärung geholfen. Dieser hat ihr keine weiteren Erklärungen bzw. Erläuterungen dazu gegeben und sie hat auch nicht über Finanzonline nachgesehen, ob der Fall bereits erledigt ist (Der Kollege hat der elektronischen Zustellung zugestimmt). Der Kollege hatte dann keine Zeit mehr und für die Steuererklärung 2018 hat sie sich an einen Steuerberater gewendet. Beim Gesprächstermin (ca. 1 Stunde) hat sie sich dann nach dem Stand der Erklärung 2017 erkundigt. Der Steuerberater hat dann mit Ihrer Zustimmung systemisch nachgesehen und festgestellt, dass ein Ergänzungsersuchen nicht beantwortet wurde und der Bescheid seit mehr als einem Jahr bereits zugestellt und rechtskräftig war.

Betsragsmäßig ging es dabei um ca 600 - 700 Euro Steuergutschrift. Auf ihre Frage, ob er hier eine Chance sehen würde, das zu sanieren, hat er ihr einen Lösungsvorschlag unterbreitet (ohne Kostenschätzung, nur der Hinweis nach Arbeitsaufwand) und sie war einverstanden, dass er das macht. Er hat im Juni 2019 den Antrag gestellt, dann ist nichts passiert. Als sich meine Freundin dann erkundigt hat wie lange das dauern kann, hat er gemeint, dass er frühestens nach sechs Monaten etwas machen kann, um es zu beschleunigen. Wieder hat meine Freundin ersucht, dass er das macht und im Januar 2020 war das dann erledigt und meine Freundin hat die gesamte Steuergutschrift erhalten.

Gestern hat sie dann eine Rechnung in Höhe von knapp 200 Euro dafür erhalten. Dazu sind die Posten "Sonstiger Antrag gem. 293b BAO" sowie "Säumnisbeschwerde" aufgelistet. Ihr bzw. auch mir ´kommt das etwas hoch vor und wir können uns nicht vorstellen, dass das angemessen ist. Auf Rückfrage hat der Berater gemeint, dass die beiden Schriftsätze (so hat er sich ausgedrückt) einen gewissen zeitlichen Umfang erfordern und daher die Kosten aufgelaufen sind.

Ist das Eurer Einschätzung nach plausibel oder etwas unverschämt.

Danke für Eure Einschätzung.

Liebe Grüße

Pippo     

Verfasst von: Mia am 04.02.2020 22:03
 


THEMA:  Rechnungshöhe angemessen?

Hallo Pippo,

ich persönlich (erfahrungsgemäß) finde diese Rechnung vollkommen in Ordnung und plausibel. (auch wenn ich jetzt nicht bestimmen kann, wie viel Arbeitsaufwand der Steuerberater tatsächlich hatte - nur abschätzen kann aufgrund des Antrages).

Natürlich hat man aus der Sicht eines Dienstnehmers weniger Berührungspunkte mit Steuerberatern und daher auch weniger ein Gefühl für den Arbeitsaufwand, welcher tatsächlich dahinter steckt, aber aus meiner jahrenlangen Erfahrung mit der Steuerberatungsbranche (ich bin selbst kein Steuerberater) finde ich es sehr angemessen. 

Zusätzlich möchte ich noch erwähnen, dass Steuerberatungskosten steuerlich abzugsfähig sind und bitte vergessen Sie nicht - der Antrag war erfolgreich und ihre Freundin konnte doch noch ihre Gutschrift erhalten.

Liebe Grüße,

Mia

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