Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne wissen, ob ich als Studentin in der Arbeitnehmerveranlagung 2019 (ich habe letztes Jahr geringfügig und teilzeit gearbeitet) die Fahrtkosten zwischen Wohnort und UNI - ca 100km einfache Fahrt - in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen darf, obwohl die ausgeübte Tätigkeit keinen Bezug mit meinem Studium hat. Vielleicht kann es aber im Rahmen einer Umschulung geltend gemacht werden.
MFG |