Zum Thema Erfassung der Nutzungseinlage PKW/Fahrtenbuch im Rahmen der Buchhaltung:
Kilometergelder PKW: Wirken mangels VSt-Abzug nur auf die Einkommensteuerbemessung - somit wäre die jährliche Erfassung ausreichend. Zur bessern (Selbst-)Information buchen wir jedoch die betrieblich zurückgelegten kmG monatlich / quartalsweise.
Tagesgelder Inland: Wirken durch den VSt-Abzug auch auf die UVA und werden im UVA-Intervall monatlich / quartalsweise erfasst.
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