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Verfasst von: Manfred Sulzer am 10.01.2020 23:10
 


THEMA:  Steuer auf ETF, Aktie und P2P Kredite

Guten Abend, 

Ich habe ein Depot bei dem österreichischen Broker Flatex.at und halte einen thesaurierenden ETF auf MSCI World LU0274208692 (Luxembourg) gekauft über Börse Stuttgart und einen ETF US78463V1070 (USA) gekauft über Börse Berlin, sowie eine Aktie von Clinuvel AU000000CUV3 (Australien), keine Dividende, gekauft über flatex Preis TRG. 

Nichts wurde verkauft. 

Mein Verständnis ist, dass da ich alle bei einem österreichischen Broker gekauft habe, keine separate Steuer abzuführen ist, richtig? Oder ist auf die Aktie Steuer abzuführen, falls ich verkaufe?

 

Des weiteren habe ich einen P2P Kredit von Bondora.com (Unternehmen aus Estland). Mein Verständnis ist, dass die Gewinne aus den P2P Krediten anzugeben sind, auch dann wenn man nicht auf sein Girokonto auszahlen lässt. Stimmt das?

Um jede Hilfe/ Hinweis würde ich mich freuen, 

Manfred Sulzer. 

Verfasst von: Mathias am 15.01.2020 11:10
 


THEMA:  Steuer auf ETF, Aktie und P2P Kredite

Solange die Papiere in einem inländischen Depot liegen, ist die depotführende Bank für die korrekte Einbehaltung und Abfuhr der Steuer verantwortlich. Bei Aktien gilt das sowohl für die Dividende als auch für eventuelle Veräußerungsgewinne. Bei Fonds/ETFs ist zusätzlich auch die Steuer auf "ausschüttungsgleiche Erträge" abzuführen, das bezieht sich auf die thesaurierten Gewinne. Ob das in- oder ausländische Papiere sind und über welchen Handelsplatz sie getradet wurden, ist nicht relevant. In die Steuererklärung muss man da nichts aufnehmen.

Bei Auslandsdividenden kann es zu einer zu hohen Belastung mit ausländischer Steuer kommen. Da muss man dann das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen prüfen und kann in den bertroffenen Ländern eine Erstattung beantragen. 

Bei den P2P Krediten ist mE der Zufluss gegeben, wenn die Erträge so gutgeschrieben wurden dass sie verfügbar sind (z.B. für neue Investments). Darauf, ob man sich die Erträge auf sein Girokonto im Inland überweisen läßt, kommt es mE nicht an. P2P Kredite gelten als Privatdarlehen, d.h. die Erträge unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer, sondern man muss sie mit seinem individuellen progressiven Steuersatz versteuern und daher in die Einkommensteuererklärung aufnehmen.

 

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