Hallo,
ich bin seit 1.12. als Einzelunternehmer selbständig und muss jetzt die Meldung an das Finanzamt machen. Im Fragenbogen ist ja der vorraussichtliche Jahresumsatz im Eröffnungsjahr und im Folgejahr anzugeben. Mein Umsätze betragen monatlich konstant rund 8000 Euro + USt.
Mir ist nicht ganz klar, was unter Eröffnungsjahr zu verstehen ist? Geht in meinem Fall das Eröffnungsjahr nur von 1.12. bis 31.12.2019?
Wenn ja, gebe ich dann als voraussichtlichen Jahresumsatz "nur" 8000 an? Falle ich dann für 2019 automatisch in die Kleinunternehmerregelung? Das möchte ich jedenfalls vermeiden. Meine Kunden sind Kunden sind vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer. Muss ich Option zur Umsatzsteuerpflicht wählen?
Vllt kann mir jemand kurz Auskunft geben.
|