Angenommen ich gründe eine Ein-Personen-GmbH und beschließe diese nach einigen Jahren zu liquidieren. Es gibt keine Gläubiger, somit würde das Restvermögen mir zufließen.
Gilt dies als Einkommen oder Kapitalertrag?
Ja, Einkünfte aus Kapitalvermögen. Nur den Teil, der am Einlagenevidenzkonto noch vorhanden ist, kann steuerfrei rückgezahlt werden.