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Verfasst von: Manfred am 25.11.2019 21:24
 


THEMA:  Fruchtgenuss

Sehr geehrter Damen und Herren

 

Folgender Sachverhalt:

Mein Vater ist Eigentümer einer Liegenschaft mit Wohnungen, Parkplätzen und Hallen. Da mein Einkommen sehr gering ist und wir eine Halle auf dem Grundstück vermieten, wollen stellt sich die Frage ob die Einkünfte mir mittels Fruchtgenussvetrags zuzurechnen wären.

Würde dieser Vertrag von der Finanz anerkannt werden wenn:

Ich als Vermieter auftrete,

Mein Vater mir eine monatliche Betriebskostenabrechnung schreibt

Der Fruchtgenussvertrag auf 10 Jahre abgeschlossen wird?

Würde mich sehr über eine Machbarkeitsausage freuen

Manfred

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.11.2019 10:44
 


THEMA:  Fruchtgenuss

Ja, das ist so möglich.

Der Vertrag sollte von einem Anwalt gemacht werden in Zusammenarbiet mir einem Steuerberater.

Sie sind dann in der Folge verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben.

www.steuerberatung-weiss.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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