Sehr geehrter Damen und Herren
Folgender Sachverhalt:
Mein Vater ist Eigentümer einer Liegenschaft mit Wohnungen, Parkplätzen und Hallen. Da mein Einkommen sehr gering ist und wir eine Halle auf dem Grundstück vermieten, wollen stellt sich die Frage ob die Einkünfte mir mittels Fruchtgenussvetrags zuzurechnen wären.
Würde dieser Vertrag von der Finanz anerkannt werden wenn:
Ich als Vermieter auftrete,
Mein Vater mir eine monatliche Betriebskostenabrechnung schreibt
Der Fruchtgenussvertrag auf 10 Jahre abgeschlossen wird?
Würde mich sehr über eine Machbarkeitsausage freuen
Manfred
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